Samstag, 21. Januar 2012

Mitarbeitervertretung - Betriebsrat

Wegen der in letzter Zeit häufig aufgetretenen Fragen was man den machen solle, wenn man keinen Betriebsrat hat (was in den meisten Filialen der HEV der Fall ist), können wir nur sagen:

Wählt euch einen Betriebsrat!
Folgend ein kleiner Auszug über das Wie, Warum und Weshalb:
Falls dich dieses Thema interessiert: betriebsratswahl

In einem Unternehmen ohne Betriebsrat trifft die Führung alle Entscheidungen über die Köpfe der betroffenen Arbeitnehmer hinweg. Die Haftung übernehmen am Ende die Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Manager gehen und bekommen im Zweifel noch eine dicke Abfindung.

Die Arbeitnehmer in betriebsratslosen Unternehmen müssen sich selbst beim Arbeitgeber durchsetzen und mit diesem alles - ohne Beistand und Unterstützung - verhandeln. Gesuchte Spezialisten und Manager können vielleicht auf Augenhöhe verhandeln, aber normale Arbeitnehmer?

Gewerkschaften haben die Vertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben durch einen Betriebsrat durchgesetzt, damit die Arbeitnehmer wenigstens mitbestimmen können. Nach § 1 Betriebsverfassungsgesetz ist in allen Betrieben mit fünf und mehr Arbeitnehmern ein Betriebsrat zu wählen. In vielen Betrieben, vor allem kleineren und mittelgroßen Betrieben, gibt es aber trotz dieser Pflicht immer noch keinen Betriebsrat.

Grund genug, einmal darüber aufzuklären, was ein Betriebsrat ist und vor allem, warum es für alle Arbeitnehmer eines Betriebs gut ist, dass es ihn gibt.

Beginnen wir damit, warum es von Vorteil ist, einen Betriebsrat zu haben.

In Betrieben mit 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist nach § 1 BetrVG ein Betriebsrat zu wählen. Es ist daher praktisch eine Pflicht, einen Betriebsrat zu wählen. Der Gesetzgeber hat 2001 ausdrücklich das Betriebsverfassungsgesetz geändert, um Betriebsratswahlen zu erleichtern. Es ist also der Wille des Gesetzgebers, dass in allen Betrieben Betriebsräte gewählt werden.

Aber selbst wenn es völlig freigestellt wäre, einen Betriebsrat zu wählen, kann man rational kaum nachvollziehen, warum es trotzdem noch betriebsratslose Betriebe gibt. Die Gründe für die Nichtwahl sind vielfältig und reichen von Angst vor Repressalien und Arbeitsplatzverlust bis hin zu fehlender Lust oder Zeit für ein Engagement für einen Betriebsrat. Sie zeigen, dass es in der Arbeitswelt alles andere als demokratisch, gerecht und menschenwürdig vorgeht. Ein Grund mehr, Betriebsratsgründungen zu fördern.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vom Arbeitgeber in organisatorischen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten beteiligt werden, z.B. bei Kurzarbeit, Betriebsurlaub, Kündigungen und sogar bei Betriebseinschränkungen oder Stilllegungen. Der Betriebsrat kann Kündigungen widersprechen und bei der Kurzarbeit oder beim Zwangsurlaub ein Wörtchen mitreden; er kann diese sogar ablehnen oder aber Forderungen stellen. Er hat die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Bei Massenentlassungen muss der Betriebsrat ebenso beteiligt werden wie bei Fusionen und Spaltungen. Werden Arbeitsplätze abgebaut, ist der Betriebsrat mit im Boot. Gerade in der Krise ist es daher überlebenswichtig, einen Betriebsrat zu haben. Selbst wenn der Betrieb ganz stillgelegt wird, hat der Betriebsrat mitzubestimmen und kann einen Sozialplan verlangen. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan und damit auch keine verbindliche Abfindung ohne Klage. Und auch in der Insolvenz kann der Betriebsrat noch viel für die Belegschaft tun.

Nur Betriebsratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt und nicht begünstigt werden. Nur Betriebsratsmitglieder können den Mund aufmachen und Forderungen stellen ohne Angst vor Retourkutschen, denn das Gesetz stellt sie unter einem besonderen Kündigungsschutz. Ihre Entlassung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats oder Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht zulässig.

Weil das Betriebsratsmitglied auch einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung hat, muss es auch keine Freizeit opfern. Die häufig gehörte Ausrede: "dafür habe ich keine Zeit" stimmt also nicht. Habe ich Sie von der Notwendigkeit eines Betriebsrats überzeugt? Dann sollten Sie schleunigst eine Betriebsratsgründung anstoßen, denn ohne Initiative aus der Belegschaft geht es nicht.

Vertrauen ist gut, Betriebsrat ist besser. Haste keinen, wähl Dir einen.

Sie wissen jetzt auch schon, was ein Betriebsrat ist. Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Ihm stehen zahlreiche Beteiligungsrechte bis hin zur gleichberechtigten Mitbestimmung zu.

Ohne Ihre Initiative gibt es keinen Betriebsrat. Also worauf warten Sie noch? Unterstützung gibt es bei der fachlich für den Betrieb zuständigen Gewerkschaft. (ver.di)


EXTRA: MITARBEITERRAT, MITARBEITERSPRECHER U.A. VERTRETUNGEN AUSSERHALB DES GESETZES


Insbesondere in IT-Unternehmen und der Medienbranche gilt der Betriebsrat als etwas Altbackenes, deshalb lassen sich Arbeitnehmer dort von der Unternehmensleitung überreden, eine andere Vertretung der Arbeitnehmer einzurichten. Das Gremium nennt sich dann Roundtable, Mitarbeiterausschuss, Mitarbeiterbeirat, Mitarbeitersprecher, Mitarbeiterrat, Belegschaftsvertretung, Vertrauenssprecher oder ähnlich. Die Modelle ähneln nicht umsonst dem "Klassensprecher". Der Unterschied zum Betriebsrat ist gravierend, denn nur der Betriebsrat hat die Rechte und Rechtsstellung aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Mitarbeiterrat & Co. können daher allenfalls Anregungen geben und um etwas bitten, durchsetzen können sie es nicht. Und die Mitglieder genießen auch keinen gesetzlichen Schutz. Wenn es dem Arbeitgeber zu bunt ist, schafft er den Klassensprecher einfach wieder ab.

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt es, weil es mit "Bitte, bitte" oder "Das bessere Argument setzt sich durch" nicht getan ist. Wenn das Unternehmen dem massiven Druck von Aktionären (Shareholdern) und Kunden ausgesetzt ist, wird es kaum auf weiche Argumente von Arbeitnehmern reagieren. Gerade in der Krise ist die Belegschaft auf gesetzlich verbriefte Rechte und die Belegschaftsvertreter auf den Schutz vor unangemessenen Reaktionen angewiesen.

Arbeitnehmervertretungen, die nicht den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entsprechen, genießen keinen Kündigungsschutz, keine gesetzliche Arbeitsbefreiung, keinen Schutz vor Benachteiligungen und haben keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte. Nur der Betriebsrat kann dem Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers seine Mitbestimmungsrechte entgegenhalten.

Wer sich für ein Gremium außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes zur Verfügung stellt oder es für eine wirkliche Alternative zum Betriebsrat hält, ist daher entweder verrückt, naiv oder - auch das gibt es leider - gekauft. Trauen Sie keinen Mitarbeiterrat, wählen sie lieber ein Gremium, dass auf gesetzlicher Basis arbeiten kann.

Quelle: http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/ - RA Michael Felser

Mittwoch, 14. Dezember 2011

URLAUB !


Nein, die Redaktion geht nicht in Urlaub sondern möchte alle Arbeitnehmer darauf hinweisen, daß nach Alter gestaffelter Urlaubsanspruch unzulässig nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist (siehe hierzu LAG Düsseldorf Urteil vom 18.1.2011, 8 Sa 1274/10).
Haben Sie den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre Kollegen? NEIN?
Sprechen Sie mit Ihrem Marktleiter oder, wenn Ihr Betrieb einen Betriebsrat hat mit diesem, um diesen Urlaubsanspruch auch für dieses Jahr noch geltend zu machen!
siehe auch:


Dienstag, 22. November 2011

OBI Miesbach ist nun Hagebaumarkt / 2

Miesbach/Bayern: OBI gibt sich nicht geschlagen und plant einen neuen Markt

Am 1. Oktober wurde der bisher von der Münchener VES GmbH in Miesbach (11.000 Einwohner) betriebene OBI Bau- und Heimwerkermarkt zum Hagebaumarkt umgeflaggt (zum Verständnis: VES GmbH ist nur dieser Markt und bleibt es auch in Zukunft - ausser die Unternehmensstrukturen würden geändert werden -  egal ob OBI, Hagebau, oder ahnliches über dem Eingangstor steht. Anm. d. Red.)
OBI möchte aber auf den lukrativen Standort in der oberbayerischen Urlaubsregion am Schliersee nicht verzichten (Irgendwie logisch, man hat ja sozusagen schon "Stammkundschaft" Anm. d. Red.).
Nun wurde bekannt, dass in unmittelbarer Nachbarschaft im Gewerbegebiet Nord auf dem Areal des ehemaligen Autohauses Meyer ein neuer OBI Baumarkt mit Gartencenter entstehen soll.
Dieses Vorhaben wurde Mitte Oktober vom Miesbacher Stadtrat mit der Begründung „Wir sind eine Einkaufsstadt der Vielfalt“ genehmigt.
Der Wechsel von OBI zu Hagebau wurde seinerzeit von dem Miesbacher Geschäftsführer Rainer Schürmann initiiert.
Er begründete dies damals mit einer  größeren unternehmerischen Freiheit bei Hagebau.
Nun wird voraussichtlich eine neue Konkurrenzsituation geschaffen und es wird sich herausstellen wer sich am Markt besser durchsetzen kann.
(Quelle: www.branchennews-garten.de)

Mittwoch, 5. Oktober 2011

OBI Miesbach ist nun Hagebaumarkt

Nun ist es also geschehen. Aus OBI Miesbach (VES GmbH - unter Verwaltung der HEV) ist seit Samstag, 01. Oktober 2011 ein Hagebaumarkt geworden.
Unter Titeln wie "Wird Hagebau für OBI Franchisenehmer interessant?", "OBI Franchisevertrag gekündigt" oder "Hagebau ersetzt OBI in Miesbach " konnte man schon in der Vergangenheit erfahren, dass die HEV GmbH einen Ausstieg beim OBI-Franchise-System mehr als in Betracht zieht.
Nun aber Berichtet der "Miesbacher Merkur" in seiner Wochenendausgabe vom 01.10.2011:
Aus OBI wird Hagebau, aus Autohaus wird OBI

Und für die Kundschaft stellt es sich genau so dar, wie beschrieben, "aus dem OBI im Gewerbegebiet Nord wird ab heute eine Hagebau. Der Markt mit dem Biber zieht indes nur ein paar Häuser weiter."
Zitat: Miesbacher Merkur
Da aber der Kunde auch an Marken gebunden ist (nicht umsonst ist OBI Nummer 1 der Bau- und Heimwerkermärkte in Deutschland), nutzt die OBI AG nun die Gunst der Stunde, um dem "abtrünnigen" Franchisenehmer Konkurrenz vor die Nase zu setzen.
(Man erinnere sich an OBI Martinsried, dessen Gartencenter für die HEV "unrentabel" wurde. Folge: Die OBI AG eröffnete daraufhin im ehemaligen Gartencenter ihr eigenes "Gartenparadies"! Der Umsatz und damit auch das Personal sind dadurch im HEV-OBI in Martinsried sicherlich nicht gestiegen.)
Vermutlich wird es in Miesbach nun ähnlich geschehen, auch wenn sich die Verkaufsfläche nicht verkleinert, so vergrößert sich die Konkurrenz.


Wir werden berichten wie es weiter geht.


Weitere interessante Links zu diesem Thema:


• Hagebau ist an Obi-Franchisenehmern interessiert 
• Obi: Franchiser suchen Alternativen  

Montag, 26. September 2011

OBI München - uns gehts gut, oder?


Auszug des letzten Jahresabschlusses:


1. Geschäftsverlauf im Geschäftsjahr 2009/2010
1.1 Wirtschaftliche Entwicklung des Marktes
Die skeptischen Prognosen für das Jahr 2009 haben sich trotz Wirtschaftskrise nicht in vollem Umfange bestätigt. Dabei war der private Konsum eine wesentliche Stütze der wirtschaftlichen Entwicklung, begleitet von der niedrigsten Teuerungsrate seit 1999.
Die Baumarktbranche blieb 2009 jedoch verschont von rezessionsbedingten Einbußen, wie sie in vielen anderen Einzelhandelsbranchen auftraten. Den Deutschen lagen die eigenen vier Wände schon immer sehr am Herzen. Dies gilt erst recht für wirtschaftlich turbulente Zeiten.
Grund ist der „Cocooning-Effekt“. In Krisenzeiten ziehen sich die Verbraucher verstärkt in das häusliche Umfeld zurück. Um sich dieses so angenehm wie möglich zu gestalten, geben sie ihr Geld eher in Baumärkten aus als z.B. in Restaurants oder auf Reisen.
Insgesamt wird der Einkauf im DIY-Handel beliebter. Die Quote derjenigen, die in keinem Baumarkt einkaufen sinkt.
OBI bleibt die wertvollste Marke im DIY-Bereich, belegt weiterhin in der Käuferreichweite unangefochten den ersten Platz mit weitem Abstand vor dem nächsten (Praktiker) und konnte diesen sogar ausbauen.
Der Großraum München folgte dieser Entwicklung, wenn auch abgeschwächt. So legten die Umsätze der OBI-Märkte in Summe relativ deutlich zu und verbesserten dabei entgegen dem Trend sogar die Flächenproduktivität.
Immer noch hat München von den 54 größten deutschen Städten die geringste Baumarktdichte, obwohl zwei Konkurrenzstandorte deutlich vergrößert wurden, was einem Zuwachs von ca. 10.000 qm Verkaufsfläche entspricht.
Im Herbst 2010 wurde ein weiterer OBI-Markt in der Region eröffnet (Brunnthal - Anm. d. Red).


1.5 Entwicklung des Personalbereichs
Durch weiteres Outsourcing (Warenverräumung und Fremdinventuren) und effizientere Gestaltung von Geschäftsprozessen bemüht sich die Gruppe erfolgreich den Anteil Personal im Overhead zu verringern und die Kapazitäten im Verkauf zu stärken. Der Personalbestand wurde in den Vorjahren der Umsatzentwicklung angepasst. Eine Anpassung an die laufende Entwicklung wird nur sehr vorsichtig und vornehmlich in den flexiblen Bereichen (Teilzeit, Aushilfen, Befristung) vorgenommen. (siehe eindeutige Tabelle unten - Anm. d. Red)

Im Konzern waren im Geschäftsjahr 2009/10 (2008/09) ((2007/2008)) durchschnittlich 984 (985) ((1095)) Mitarbeiter beschäftigt. Die Beschäftigtenzahl setzt sich dabei wie folgt zusammen:
Verwaltung - Vollzeit:             43  (39)  ((57))
                - Teilzeit:               8   (9)  ((8))
                - Aushilfskräfte:      7   (4)  ((9))

Verkauf      - Vollzeit:            488   (545) ((598))
                    - Teilzeit:             149   (154) ((168))
                    - Aushilfskräfte: 289   (234) ((255))

(das heißt also, in den letzten drei Geschäftsjahren wurde das Verkaufs-Personal in Vollzeit um knapp 20% reduziert! - Anm. d. Red)



Mit Schulungsmaßnahmen in Form von Lieferantenschulungen, branchenspezifischen Schulungen durch den Franchisegeber und interner Weiterbildung wird dem Personal ein weitreichendes Angebot zur Qualifizierung offeriert. Durch einen EDV-gestützten Schulungskalender wird sichergestellt, dass das gesamte Personal einbezogen wird.
Immer differenziertere Arbeitszeitmodelle versuchen die schwierigen Arbeitszeiten des Einzelhandels für die Mitarbeiter attraktiv zu gestalten und die Verlängerung der Öffnungszeiten ohne zusätzliches Personal aufzufangen.

Geschäftsführung
Geschäftsführer der HEV Heimwerkermarkt Verwaltungs GmbH waren im Geschäftsjahr 2009/10 Herr Eckart Brandhoff, Kaufmann, Herr Rainer Schürmann, Kaufmann, Herr Burkhard von Fritsch, Kaufmann und Herr Christian Hajek, Kaufmann.
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 
2009/10 betrugen € 1.043.000 
(2008/2009:        €    957.000)   
(2007/2008:        €    852.000 lt Konzernabschl. 08/09  ("Vorjahr"
                               €    713.000 lt Konzernabschl. 07/08 - was stimmt?)

(Schon mal die prozentuale Gehaltssteigerung durchgerechnet? Anm. d. Red)

2.2 Ertragslage
Die Ertragslage der Gruppe ist hervorragend und liegt deutlich über der Branche. Umsätze aus bereits länger bestehenden Märkten werden zum Teil nun in den neuen Märkten realisiert, die mittlerweile ebenfalls ein positives Ergebnis erwirtschaften. Die vorübergehende Verschlechterung des Konzernergebnisses wurde bewusst als Investition in die marktbeherrschende Stellung verstanden und hat sich als richtige Strategie erwiesen.
Die sehr gute Ertragslage des Konzerns ist auch auf die Marktbeherrschung im Großraum München zurückzuführen, der sich zudem als Ganzes in Kaufkraft und Entwicklung deutlich von der Situation in anderen deutschen Regionen abhebt.
(Quelle: ebundesanzeiger.de)