Mittwoch, 14. Dezember 2011

URLAUB !


Nein, die Redaktion geht nicht in Urlaub sondern möchte alle Arbeitnehmer darauf hinweisen, daß nach Alter gestaffelter Urlaubsanspruch unzulässig nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist (siehe hierzu LAG Düsseldorf Urteil vom 18.1.2011, 8 Sa 1274/10).
Haben Sie den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre Kollegen? NEIN?
Sprechen Sie mit Ihrem Marktleiter oder, wenn Ihr Betrieb einen Betriebsrat hat mit diesem, um diesen Urlaubsanspruch auch für dieses Jahr noch geltend zu machen!
siehe auch: