Nein, die Redaktion geht nicht in Urlaub sondern möchte alle Arbeitnehmer darauf hinweisen, daß nach Alter gestaffelter Urlaubsanspruch unzulässig nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist (siehe hierzu LAG Düsseldorf Urteil vom 18.1.2011, 8 Sa 1274/10).
Haben Sie den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre Kollegen? NEIN?
Sprechen Sie mit Ihrem Marktleiter oder, wenn Ihr Betrieb einen Betriebsrat hat mit diesem, um diesen Urlaubsanspruch auch für dieses Jahr noch geltend zu machen!
siehe auch:
? jetz bin ich aber verwirrt. Bei uns im Markt solls ab nächstes Jahr für alle gleich geben, aber dieses nicht! Wieso, ich komm mir verarscht vor, da hätt ich ja fast eine Woche Urlaub mehr noch...
AntwortenLöschenja übarall wirst übers Ohr gehaun. ist bestimmt nicht das einzigste!
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