Montag, 5. November 2012

OBI baut Ersatzmärkte in München

Die HEV scheint ihre Gebietshoheit mit dem Auslaufen der Verträge verloren zu haben, die Konkurrenz wird wachsen... 

"Die Baumarktkette Obi will im Raum München bis zu sechs neue Märkte bauen. Das sagte Unternehmenschef Sergio Giroldi der Lebensmittel Zeitung. Die neuen Filialen sollen Märkte ersetzen, die Obi am 1. Oktober 2013 verlieren wird. Dann wechselt Franchisepartner HEV mit acht Filialen in München und Umgebung zur Obi-Konkurrenz Hagebau. Obi gab auf Nachfrage keinen Kommentar ab."

Quelle: http://www.immobilien-zeitung.de

Mittwoch, 18. April 2012

O B I – O hne   B etriebliche   I nteressenvertretung?


Behinderungen von Betriebratswahlen, Bagatellkündigungen gegen Betriebsräte, Schulungen zum Thema „In Zukunft ohne Betriebsrat“: Massive Vorwürfe gegen die Baumarktkette OBI. Interessenvertreter/-innen haben hier einen schweren Stand.

Lediglich in knapp 40 der bundesweit 330 OBI-Filialen gibt es laut Gewerkschaft ver.di einen Betriebsrat. Steckt da System dahinter? (In gerade mal 3 der 17 HEV-Franchise-Filialen - Anm. d. Red.)




Wahlbehinderungen und Druck auf Mitarbeiter/-innen 
Arbeitnehmervertreter/-innen und Gewerkschafter/-innen erheben schwere Vorwürfe gegen den Marktführer der Baumarktbranche, so 
Spiegel Online in einem Bericht vom 13.07.2009. Es werde immer wieder versucht die Gründung von Betriebsräten bereits im Vorfeld zu verhindern. „Überall, wo Betriebsräte gegründet werden sollen, gibt es erhebliche Widerstände und Schwierigkeiten“ klagt der Gewerkschafter Rainer Reichenstetter, zuständig für den Fall OBI in der ver.di Bundeszentrale. So wird etwa aus der bayrischen OBI-Filiale in Erding berichtet, dass die Firmenleitung angesichts bevorstehender Betriebsratswahlen „eine Stimmung der Angst“ geschürt habe. Es sei verbreitet worden, dass ein Betriebsrat u. U. Arbeitsplätze gefährden könnte. Als Ergebnis fanden sich nicht mehr ausreichend Kandidat-/innen, die sich für das Amt aufstellen lassen wollten. Schikanen und Kündigungen
Weiterhin berichtet 
Spiegel-Online, dass Betriebsratsmitglieder oder potentielle Kandidat-/innen schikaniert oder unter Vorwand gar fristlos gekündigt werden. Herbert Fahlisch, Betriebsrat in einer Stuttgarter Filiale, bekam dies zu spüren: Nach sieben Jahren im Betrieb ohne Probleme, wurde er plötzlich innerhalb kurzer Zeit wegen angeblicher Kundenunfreundlichkeit und der Unterlassung von Anweisungen zweimal abgemahnt und schließlich gekündigt. Die Kündigung wurde erst aufgehoben als er vor das Arbeitgericht zog. „Als ich für den Wahlvorstand kandidierte, begannen plötzlich das Mobbing und die Schikanen“, erinnert sich Fahlisch in dem Spiegel-Artikel. Auch dem Betriebratsvorsitzenden der schwäbischen Filiale in Bietigheim Klaus Armbruster wurde fristlos gekündigt. Grund: er habe einen Weihnachtbaum nicht bezahlt. Der Betriebsratsvorsitzende (BRV) hatte nach Erlaubnis der Filialleitung den Mitarbeiterrabatt für sich und seine Frau von 50% addiert und war davon ausgegangen dementsprechend nichts für den Baum zahlen zu müssen. Das Arbeitsgericht Ludwigsburg entschied letztlich zugunsten des nach eigener Auskunft unbequemen BRV und OBI musste seine Kündigung zurückziehen. Diese Beispiele sind für den ver.di-Sekretär Christian Paulowitsch eindeutige Indizien für eine systematische Konzernpolitik, die Mitbestimmung zu verhindern sucht: „Bei Obi will man keine Betriebsräte, kritische schon gar nicht.“ Schulungen im „Betriebsrat-Killing“
In dieses Bild passt auch der Vorwurf eines weiteren 
ver.di-Sekretärs, Orhan Akman, der behauptet, dass die Baumarktkette seine Führungskräfte gezielt darin schule wie man Betriebsräte erfolgreich loswerde. OBI-Fillialeiter haben, laut Akman, hierfür an Seminaren der Kanzlei Schreiner mit dem Titel „In Zukunft ohne Betriebsrat“ teilgenommen, in denen laut Seminarankündigung etwa von „windelweichen Betriebsräten“ die Rede ist und Inhalte wie die „Kündigung von Betriebsräten“ oder der „Einfluss auf die Betriebsratswahl“ behandelt werden. OBI will dies nicht bestätigen und ist darum bemüht klarzustellen, dass es in Seminaren, die von OBI-Führungskräften besucht werden lediglich um den korrekten Umgang mit Betriebsräten gehe. Auf Anfrage von Spiegel-Online ließ die Kanzlei mitteilen, dass es sich in ihren Seminaren ausschließlich „um legale Wege, einen Betriebsrat loszuwerden“ handele - ein in unseren Augen seltsames Rechtsverständnis und eine Auffassung von betrieblicher Mitbestimmung zum abgewöhnen! Mehr betriebliche Mitbestimmung notwendig
Die Vorwürfe machen einmal mehr deutlich, dass es höchste Zeit ist für mehr Mitbestimmung innerhalb der Einzelhandelsbranche, schließlich haben Arbeitnehmer/-innen ein Recht auf demokratische Mitsprache und Mitbestimmung. Deshalb sind heute couragierte Interessenvertreter/-innen wichtiger denn je, die Betriebsratsamts ausfüllen und so dafür sorgen, dass die Kolleg-/innen zukünftig nicht zum Spielball der Arbeitgeberseite werden. Und wenn sich irgendwer auf der Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung bewegt, dann sind es natürlich die Interessenvertretungen, denen die wichtige Aufgabe zufällt, das Sozialstaatsprinzip zu verwirklichen und die Lebenssachverhalte zu gestalten. Diese Tätigkeit hat der Gesetzgeber unter seinen besonderen Schutz gestellt. Und wie man sieht funktioniert das ja auch.
Im Gegensatz dazu halten wir das für eine spannende Frage, ob das Aufzeigen 
legaler Wege, einen Betriebsrat loszuwerden nicht auch Beihilfe oder Anstiftung zu einer Straftat sein könnte, ist es doch bei Strafandrohung verboten die Tätigkeit des Betriebsrates zu stören, behindern, beeinflussen. 

(Quelle: www.praxis-fortbildung.de vom 29.07.2009)

Samstag, 21. Januar 2012

Mitarbeitervertretung - Betriebsrat

Wegen der in letzter Zeit häufig aufgetretenen Fragen was man den machen solle, wenn man keinen Betriebsrat hat (was in den meisten Filialen der HEV der Fall ist), können wir nur sagen:

Wählt euch einen Betriebsrat!
Folgend ein kleiner Auszug über das Wie, Warum und Weshalb:
Falls dich dieses Thema interessiert: betriebsratswahl

In einem Unternehmen ohne Betriebsrat trifft die Führung alle Entscheidungen über die Köpfe der betroffenen Arbeitnehmer hinweg. Die Haftung übernehmen am Ende die Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Manager gehen und bekommen im Zweifel noch eine dicke Abfindung.

Die Arbeitnehmer in betriebsratslosen Unternehmen müssen sich selbst beim Arbeitgeber durchsetzen und mit diesem alles - ohne Beistand und Unterstützung - verhandeln. Gesuchte Spezialisten und Manager können vielleicht auf Augenhöhe verhandeln, aber normale Arbeitnehmer?

Gewerkschaften haben die Vertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben durch einen Betriebsrat durchgesetzt, damit die Arbeitnehmer wenigstens mitbestimmen können. Nach § 1 Betriebsverfassungsgesetz ist in allen Betrieben mit fünf und mehr Arbeitnehmern ein Betriebsrat zu wählen. In vielen Betrieben, vor allem kleineren und mittelgroßen Betrieben, gibt es aber trotz dieser Pflicht immer noch keinen Betriebsrat.

Grund genug, einmal darüber aufzuklären, was ein Betriebsrat ist und vor allem, warum es für alle Arbeitnehmer eines Betriebs gut ist, dass es ihn gibt.

Beginnen wir damit, warum es von Vorteil ist, einen Betriebsrat zu haben.

In Betrieben mit 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist nach § 1 BetrVG ein Betriebsrat zu wählen. Es ist daher praktisch eine Pflicht, einen Betriebsrat zu wählen. Der Gesetzgeber hat 2001 ausdrücklich das Betriebsverfassungsgesetz geändert, um Betriebsratswahlen zu erleichtern. Es ist also der Wille des Gesetzgebers, dass in allen Betrieben Betriebsräte gewählt werden.

Aber selbst wenn es völlig freigestellt wäre, einen Betriebsrat zu wählen, kann man rational kaum nachvollziehen, warum es trotzdem noch betriebsratslose Betriebe gibt. Die Gründe für die Nichtwahl sind vielfältig und reichen von Angst vor Repressalien und Arbeitsplatzverlust bis hin zu fehlender Lust oder Zeit für ein Engagement für einen Betriebsrat. Sie zeigen, dass es in der Arbeitswelt alles andere als demokratisch, gerecht und menschenwürdig vorgeht. Ein Grund mehr, Betriebsratsgründungen zu fördern.

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vom Arbeitgeber in organisatorischen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten beteiligt werden, z.B. bei Kurzarbeit, Betriebsurlaub, Kündigungen und sogar bei Betriebseinschränkungen oder Stilllegungen. Der Betriebsrat kann Kündigungen widersprechen und bei der Kurzarbeit oder beim Zwangsurlaub ein Wörtchen mitreden; er kann diese sogar ablehnen oder aber Forderungen stellen. Er hat die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Bei Massenentlassungen muss der Betriebsrat ebenso beteiligt werden wie bei Fusionen und Spaltungen. Werden Arbeitsplätze abgebaut, ist der Betriebsrat mit im Boot. Gerade in der Krise ist es daher überlebenswichtig, einen Betriebsrat zu haben. Selbst wenn der Betrieb ganz stillgelegt wird, hat der Betriebsrat mitzubestimmen und kann einen Sozialplan verlangen. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan und damit auch keine verbindliche Abfindung ohne Klage. Und auch in der Insolvenz kann der Betriebsrat noch viel für die Belegschaft tun.

Nur Betriebsratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt und nicht begünstigt werden. Nur Betriebsratsmitglieder können den Mund aufmachen und Forderungen stellen ohne Angst vor Retourkutschen, denn das Gesetz stellt sie unter einem besonderen Kündigungsschutz. Ihre Entlassung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats oder Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht zulässig.

Weil das Betriebsratsmitglied auch einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung hat, muss es auch keine Freizeit opfern. Die häufig gehörte Ausrede: "dafür habe ich keine Zeit" stimmt also nicht. Habe ich Sie von der Notwendigkeit eines Betriebsrats überzeugt? Dann sollten Sie schleunigst eine Betriebsratsgründung anstoßen, denn ohne Initiative aus der Belegschaft geht es nicht.

Vertrauen ist gut, Betriebsrat ist besser. Haste keinen, wähl Dir einen.

Sie wissen jetzt auch schon, was ein Betriebsrat ist. Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Ihm stehen zahlreiche Beteiligungsrechte bis hin zur gleichberechtigten Mitbestimmung zu.

Ohne Ihre Initiative gibt es keinen Betriebsrat. Also worauf warten Sie noch? Unterstützung gibt es bei der fachlich für den Betrieb zuständigen Gewerkschaft. (ver.di)


EXTRA: MITARBEITERRAT, MITARBEITERSPRECHER U.A. VERTRETUNGEN AUSSERHALB DES GESETZES


Insbesondere in IT-Unternehmen und der Medienbranche gilt der Betriebsrat als etwas Altbackenes, deshalb lassen sich Arbeitnehmer dort von der Unternehmensleitung überreden, eine andere Vertretung der Arbeitnehmer einzurichten. Das Gremium nennt sich dann Roundtable, Mitarbeiterausschuss, Mitarbeiterbeirat, Mitarbeitersprecher, Mitarbeiterrat, Belegschaftsvertretung, Vertrauenssprecher oder ähnlich. Die Modelle ähneln nicht umsonst dem "Klassensprecher". Der Unterschied zum Betriebsrat ist gravierend, denn nur der Betriebsrat hat die Rechte und Rechtsstellung aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Mitarbeiterrat & Co. können daher allenfalls Anregungen geben und um etwas bitten, durchsetzen können sie es nicht. Und die Mitglieder genießen auch keinen gesetzlichen Schutz. Wenn es dem Arbeitgeber zu bunt ist, schafft er den Klassensprecher einfach wieder ab.

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt es, weil es mit "Bitte, bitte" oder "Das bessere Argument setzt sich durch" nicht getan ist. Wenn das Unternehmen dem massiven Druck von Aktionären (Shareholdern) und Kunden ausgesetzt ist, wird es kaum auf weiche Argumente von Arbeitnehmern reagieren. Gerade in der Krise ist die Belegschaft auf gesetzlich verbriefte Rechte und die Belegschaftsvertreter auf den Schutz vor unangemessenen Reaktionen angewiesen.

Arbeitnehmervertretungen, die nicht den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entsprechen, genießen keinen Kündigungsschutz, keine gesetzliche Arbeitsbefreiung, keinen Schutz vor Benachteiligungen und haben keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte. Nur der Betriebsrat kann dem Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers seine Mitbestimmungsrechte entgegenhalten.

Wer sich für ein Gremium außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes zur Verfügung stellt oder es für eine wirkliche Alternative zum Betriebsrat hält, ist daher entweder verrückt, naiv oder - auch das gibt es leider - gekauft. Trauen Sie keinen Mitarbeiterrat, wählen sie lieber ein Gremium, dass auf gesetzlicher Basis arbeiten kann.

Quelle: http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/ - RA Michael Felser

Mittwoch, 14. Dezember 2011

URLAUB !


Nein, die Redaktion geht nicht in Urlaub sondern möchte alle Arbeitnehmer darauf hinweisen, daß nach Alter gestaffelter Urlaubsanspruch unzulässig nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist (siehe hierzu LAG Düsseldorf Urteil vom 18.1.2011, 8 Sa 1274/10).
Haben Sie den gleichen Urlaubsanspruch wie Ihre Kollegen? NEIN?
Sprechen Sie mit Ihrem Marktleiter oder, wenn Ihr Betrieb einen Betriebsrat hat mit diesem, um diesen Urlaubsanspruch auch für dieses Jahr noch geltend zu machen!
siehe auch:


Dienstag, 22. November 2011

OBI Miesbach ist nun Hagebaumarkt / 2

Miesbach/Bayern: OBI gibt sich nicht geschlagen und plant einen neuen Markt

Am 1. Oktober wurde der bisher von der Münchener VES GmbH in Miesbach (11.000 Einwohner) betriebene OBI Bau- und Heimwerkermarkt zum Hagebaumarkt umgeflaggt (zum Verständnis: VES GmbH ist nur dieser Markt und bleibt es auch in Zukunft - ausser die Unternehmensstrukturen würden geändert werden -  egal ob OBI, Hagebau, oder ahnliches über dem Eingangstor steht. Anm. d. Red.)
OBI möchte aber auf den lukrativen Standort in der oberbayerischen Urlaubsregion am Schliersee nicht verzichten (Irgendwie logisch, man hat ja sozusagen schon "Stammkundschaft" Anm. d. Red.).
Nun wurde bekannt, dass in unmittelbarer Nachbarschaft im Gewerbegebiet Nord auf dem Areal des ehemaligen Autohauses Meyer ein neuer OBI Baumarkt mit Gartencenter entstehen soll.
Dieses Vorhaben wurde Mitte Oktober vom Miesbacher Stadtrat mit der Begründung „Wir sind eine Einkaufsstadt der Vielfalt“ genehmigt.
Der Wechsel von OBI zu Hagebau wurde seinerzeit von dem Miesbacher Geschäftsführer Rainer Schürmann initiiert.
Er begründete dies damals mit einer  größeren unternehmerischen Freiheit bei Hagebau.
Nun wird voraussichtlich eine neue Konkurrenzsituation geschaffen und es wird sich herausstellen wer sich am Markt besser durchsetzen kann.
(Quelle: www.branchennews-garten.de)

Mittwoch, 5. Oktober 2011

OBI Miesbach ist nun Hagebaumarkt

Nun ist es also geschehen. Aus OBI Miesbach (VES GmbH - unter Verwaltung der HEV) ist seit Samstag, 01. Oktober 2011 ein Hagebaumarkt geworden.
Unter Titeln wie "Wird Hagebau für OBI Franchisenehmer interessant?", "OBI Franchisevertrag gekündigt" oder "Hagebau ersetzt OBI in Miesbach " konnte man schon in der Vergangenheit erfahren, dass die HEV GmbH einen Ausstieg beim OBI-Franchise-System mehr als in Betracht zieht.
Nun aber Berichtet der "Miesbacher Merkur" in seiner Wochenendausgabe vom 01.10.2011:
Aus OBI wird Hagebau, aus Autohaus wird OBI

Und für die Kundschaft stellt es sich genau so dar, wie beschrieben, "aus dem OBI im Gewerbegebiet Nord wird ab heute eine Hagebau. Der Markt mit dem Biber zieht indes nur ein paar Häuser weiter."
Zitat: Miesbacher Merkur
Da aber der Kunde auch an Marken gebunden ist (nicht umsonst ist OBI Nummer 1 der Bau- und Heimwerkermärkte in Deutschland), nutzt die OBI AG nun die Gunst der Stunde, um dem "abtrünnigen" Franchisenehmer Konkurrenz vor die Nase zu setzen.
(Man erinnere sich an OBI Martinsried, dessen Gartencenter für die HEV "unrentabel" wurde. Folge: Die OBI AG eröffnete daraufhin im ehemaligen Gartencenter ihr eigenes "Gartenparadies"! Der Umsatz und damit auch das Personal sind dadurch im HEV-OBI in Martinsried sicherlich nicht gestiegen.)
Vermutlich wird es in Miesbach nun ähnlich geschehen, auch wenn sich die Verkaufsfläche nicht verkleinert, so vergrößert sich die Konkurrenz.


Wir werden berichten wie es weiter geht.


Weitere interessante Links zu diesem Thema:


• Hagebau ist an Obi-Franchisenehmern interessiert 
• Obi: Franchiser suchen Alternativen