Wegen der in letzter Zeit häufig aufgetretenen Fragen was man den machen solle, wenn man keinen Betriebsrat hat (was in den meisten Filialen der HEV der Fall ist), können wir nur sagen:
Wählt euch einen Betriebsrat!
Folgend ein kleiner Auszug über das Wie, Warum und Weshalb:
Falls dich dieses Thema interessiert:
betriebsratswahl
In einem Unternehmen ohne Betriebsrat trifft die Führung alle Entscheidungen über die Köpfe der betroffenen Arbeitnehmer hinweg. Die Haftung übernehmen am Ende die Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Die Manager gehen und bekommen im Zweifel noch eine dicke Abfindung.
Die Arbeitnehmer in betriebsratslosen Unternehmen müssen sich selbst beim Arbeitgeber durchsetzen und mit diesem alles - ohne Beistand und Unterstützung - verhandeln. Gesuchte Spezialisten und Manager können vielleicht auf Augenhöhe verhandeln, aber normale Arbeitnehmer?
Gewerkschaften haben die Vertretung der Arbeitnehmer in den Betrieben durch einen Betriebsrat durchgesetzt, damit die Arbeitnehmer wenigstens mitbestimmen können. Nach § 1 Betriebsverfassungsgesetz ist in allen Betrieben mit fünf und mehr Arbeitnehmern ein Betriebsrat zu wählen. In vielen Betrieben, vor allem kleineren und mittelgroßen Betrieben, gibt es aber trotz dieser Pflicht immer noch keinen Betriebsrat.
Grund genug, einmal darüber aufzuklären, was ein Betriebsrat ist und vor allem, warum es für alle Arbeitnehmer eines Betriebs gut ist, dass es ihn gibt.
Beginnen wir damit, warum es von Vorteil ist, einen Betriebsrat zu haben.
In Betrieben mit 5 wahlberechtigten Arbeitnehmern ist nach § 1 BetrVG ein Betriebsrat zu wählen. Es ist daher praktisch eine Pflicht, einen Betriebsrat zu wählen. Der Gesetzgeber hat 2001 ausdrücklich das Betriebsverfassungsgesetz geändert, um Betriebsratswahlen zu erleichtern. Es ist also der Wille des Gesetzgebers, dass in allen Betrieben Betriebsräte gewählt werden.
Aber selbst wenn es völlig freigestellt wäre, einen Betriebsrat zu wählen, kann man rational kaum nachvollziehen, warum es trotzdem noch betriebsratslose Betriebe gibt. Die Gründe für die Nichtwahl sind vielfältig und reichen von Angst vor Repressalien und Arbeitsplatzverlust bis hin zu fehlender Lust oder Zeit für ein Engagement für einen Betriebsrat. Sie zeigen, dass es in der Arbeitswelt alles andere als demokratisch, gerecht und menschenwürdig vorgeht. Ein Grund mehr, Betriebsratsgründungen zu fördern.
Wenn nicht jetzt, wann dann?
Besteht ein Betriebsrat, muss dieser vom Arbeitgeber in organisatorischen, wirtschaftlichen und personellen Angelegenheiten beteiligt werden, z.B. bei Kurzarbeit, Betriebsurlaub, Kündigungen und sogar bei Betriebseinschränkungen oder Stilllegungen. Der Betriebsrat kann Kündigungen widersprechen und bei der Kurzarbeit oder beim Zwangsurlaub ein Wörtchen mitreden; er kann diese sogar ablehnen oder aber Forderungen stellen. Er hat die Einhaltung der Gesetze zu überwachen. Bei Massenentlassungen muss der Betriebsrat ebenso beteiligt werden wie bei Fusionen und Spaltungen. Werden Arbeitsplätze abgebaut, ist der Betriebsrat mit im Boot. Gerade in der Krise ist es daher überlebenswichtig, einen Betriebsrat zu haben. Selbst wenn der Betrieb ganz stillgelegt wird, hat der Betriebsrat mitzubestimmen und kann einen Sozialplan verlangen. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Sozialplan und damit auch keine verbindliche Abfindung ohne Klage. Und auch in der Insolvenz kann der Betriebsrat noch viel für die Belegschaft tun.
Nur Betriebsratsmitglieder dürfen nicht benachteiligt und nicht begünstigt werden. Nur Betriebsratsmitglieder können den Mund aufmachen und Forderungen stellen ohne Angst vor Retourkutschen, denn das Gesetz stellt sie unter einem besonderen Kündigungsschutz. Ihre Entlassung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats oder Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht zulässig.
Weil das Betriebsratsmitglied auch einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung hat, muss es auch keine Freizeit opfern. Die häufig gehörte Ausrede: "dafür habe ich keine Zeit" stimmt also nicht. Habe ich Sie von der Notwendigkeit eines Betriebsrats überzeugt? Dann sollten Sie schleunigst eine Betriebsratsgründung anstoßen, denn ohne Initiative aus der Belegschaft geht es nicht.
Vertrauen ist gut, Betriebsrat ist besser. Haste keinen, wähl Dir einen.
Sie wissen jetzt auch schon, was ein Betriebsrat ist. Der Betriebsrat ist die gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer eines Betriebs. Ihm stehen zahlreiche Beteiligungsrechte bis hin zur gleichberechtigten Mitbestimmung zu.
Ohne Ihre Initiative gibt es keinen Betriebsrat. Also worauf warten Sie noch? Unterstützung gibt es bei der fachlich für den Betrieb zuständigen Gewerkschaft. (
ver.di)
EXTRA: MITARBEITERRAT, MITARBEITERSPRECHER U.A. VERTRETUNGEN AUSSERHALB DES GESETZES
Insbesondere in IT-Unternehmen und der Medienbranche gilt der Betriebsrat als etwas Altbackenes, deshalb lassen sich Arbeitnehmer dort von der Unternehmensleitung überreden, eine andere Vertretung der Arbeitnehmer einzurichten. Das Gremium nennt sich dann Roundtable, Mitarbeiterausschuss, Mitarbeiterbeirat, Mitarbeitersprecher, Mitarbeiterrat, Belegschaftsvertretung, Vertrauenssprecher oder ähnlich. Die Modelle ähneln nicht umsonst dem "Klassensprecher". Der Unterschied zum Betriebsrat ist gravierend, denn nur der Betriebsrat hat die Rechte und Rechtsstellung aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Mitarbeiterrat & Co. können daher allenfalls Anregungen geben und um etwas bitten, durchsetzen können sie es nicht. Und die Mitglieder genießen auch keinen gesetzlichen Schutz. Wenn es dem Arbeitgeber zu bunt ist, schafft er den Klassensprecher einfach wieder ab.
Das Betriebsverfassungsgesetz gibt es, weil es mit "Bitte, bitte" oder "Das bessere Argument setzt sich durch" nicht getan ist. Wenn das Unternehmen dem massiven Druck von Aktionären (Shareholdern) und Kunden ausgesetzt ist, wird es kaum auf weiche Argumente von Arbeitnehmern reagieren. Gerade in der Krise ist die Belegschaft auf gesetzlich verbriefte Rechte und die Belegschaftsvertreter auf den Schutz vor unangemessenen Reaktionen angewiesen.
Arbeitnehmervertretungen, die nicht den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes entsprechen, genießen keinen Kündigungsschutz, keine gesetzliche Arbeitsbefreiung, keinen Schutz vor Benachteiligungen und haben keine erzwingbaren Mitbestimmungsrechte. Nur der Betriebsrat kann dem Alleinbestimmungsrecht des Arbeitgebers seine Mitbestimmungsrechte entgegenhalten.
Wer sich für ein Gremium außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes zur Verfügung stellt oder es für eine wirkliche Alternative zum Betriebsrat hält, ist daher entweder verrückt, naiv oder - auch das gibt es leider - gekauft. Trauen Sie keinen Mitarbeiterrat, wählen sie lieber ein Gremium, dass auf gesetzlicher Basis arbeiten kann.
Quelle: http://www.betriebsratswahl2010.de/betriebsratswahl2010/ - RA Michael Felser